D.A.S. Rechtsschutz für Beratung zur Testamentsgestaltung

Etwas zur Zeit einmaliges bietet der D.A.S. Rechtsschutz an. Der jetzt angebotene Versicherungsschutz bietet den Kunden die Möglichkeit, eine Deckungszusage für eine anwaltliche Beratung im Bereich der Vorsorgeverfügung und  Testamentserstellung zu erhalten.

Etwas zur Zeit einmaliges bietet der D.A.S. Rechtsschutz an. Der jetzt angebotene Versicherungsschutz bietet den Kunden die Möglichkeit, eine Deckungszusage für eine anwaltliche Beratung im Bereich der Vorsorgeverfügung und  Testamentserstellung zu erhalten. Normalerweise muss der sogenannte “Rechtsschutzfall” eingetreten sein. Dies setzt in der Regel einen Erbfall voraus. Die Absicherung im Bereich der Prävention ist neu und wird sich hoffentlich zu Gunsten der Versicherten insgesamt durchsetzen. Aber Achtung! Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart hat, muss diese nach wie vor selbst tragen. Daher lohnt eine derartige Police diesbezüglich nur dann, wenn keine Selbstbeteiligung zu zahlen wäre.

Wenn Sie bereits D.A.S. – Kunde sind, fragen Sie vor der Beratung nach, ob dieser Beratungsrechtsschutz schon von Ihrer Police erfasst ist.