Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Teil 2

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

– die richtige Auswahl ist entscheidend – Teil 2 –

Die Vorsorgevollmacht (siehe Ausgabe Dezember/Januar) wird in der Regel dann gewählt, wenn eine Person des Vertrauens vorhanden ist, die sich zur Übernahme des – für den Ernstfall – übertragenen Aufgabenkreises bereit erklärt.

Gibt es im Umkreis keine vertrauenswürdige oder geeignete Person, muss man auf eine umfassende Regelung für den Betreuungsfall nicht verzichten.

Hier ist die Betreuungsverfügung das richtige Instrument zur Regelung zukünftiger Angelegenheiten. In der Betreuungsverfügung wird der Rahmen für die Tätigkeit eines durch das Vormundschaftsgericht bestellten Betreuers abgesteckt. Sie können z.B. festlegen, dass die Pflege in einem bestimmten Seniorenheim erfolgen soll und wie überschüssige Gelder verwendet werden sollen (z.B. durch regelmäßige Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Zahlungen an Angehörige). Als Faustregel gilt: Je mehr Sie regeln, desto weniger Entscheidungsspielraum hat der Betreuer und desto präziser wird Ihr Wille umgesetzt.

Der Vorteil der Betreuungsverfügung gegenüber der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der bestellte Betreuer einer intensiven Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht unterliegt. Dem Missbrauch wird durch diese Kontrolle vorgebeugt.

Der Nachteil liegt darin, dass der Betreuer für viele Entscheidungen erst die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen muss. Dadurch könnten wichtige Entscheidungen hinausgezögert werden.

Die Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Regelungsmöglichkeiten richtet sich nach individuellen Vorgaben und sollte die Basis für die Auswahl der Regelung darstellen. Überlegen Sie sich, welche Konstellation bei Ihnen vorliegt und beginnen Sie dann mit der Formulierung Ihrer Verfügung.

Zur Vertiefung der Themen der letzten drei Ausgaben (Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung) empfehle ich die fachlich guten und informativen Gratisbroschüren der Bundesregierung (Webseite: www.bundesjustizministerium.de). Sollten Sie keinen Zugang zum Internet haben, sind wir gerne bereit, die Broschüren für Sie zu bestellen.

Nächste Ausgabe:

Testamentserstellung – was ist zu beachten und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?