Das Ehegattentestament I

Das Ehegattentestament

Trotz des ungebrochenen Trends zum Singlehaushalt gibt es noch eine Spezies, die sich tapfer gegen eine Versinglelung zu Wehr setzt – die Ehegatten.

Dieser Gruppe sind die nächsten Artikel gewidmet. Es wird auf die allgemeinen Voraussetzungen eingegangen, sowie auf Fragen, die typischerweise bei der Erstellung eines Ehegattentestaments anfallen.

1. Allgemeines zur Form

Für die Form gilt, dass das Ehegattentestament entweder notariell beurkundet oder handschriftlich erstellt werden muss. Ein Ehegatte erstellt das Testament handschriftlich, versieht es mit Ort, Datum und seiner/ihrer Unterschrift. Der andere Ehegatte unterzeichnet ebenfalls unter Angabe des Ortes und des Datums und bestätigt, dass dieses Testament auch seines/ihres sein solle. In der Praxis hat sich bewährt, dass derjenige das Testament verfassen sollte, der die lesbarere Schrift hat. Dadurch wird vermieden, dass im Falle des Ablebens erst ein Schriftsachverständiger Auskunft über den Inhalt des Testaments geben kann.

2. Inhaltliche Fragen

Ein Ehegattentestament bietet sich immer dann an, wenn Ehegatten gemeinsam über den Verbleib des Vermögens nach dem Ableben verfügen wollen.

Die typischen Fragen in diesem Zusammenhang sind die folgenden:

a. Wie weit ist der überlebende Ehegatte an das Ehegattentestament gebunden? Kann dieser das Testament willkürlich abändern ?

b. Was ändert sich, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet ?

c. Wie kann man verhindern, dass nach dem ersten Erbfall die Kinder Pflichtteilsansprüche gegenüber dem überlebenden Ehegatten geltend machen ?

d. Wie kann dafür Sorge getragen werden, dass nach dem Ableben des Letztversterbenden alle Verfügungen so ausgeführt werden, wie die Erblasser dies zu Lebzeiten bestimmt haben ?

e. Wie findet man – falls notwendig – eine erbschaftsteueroptimierte Lösung, bei der der Staat nicht mitverdient ?

f. Kann der überlebende Ehegatte das ererbte Vermögen mit vollen Händen ausgeben, auch wenn am Ende nichts mehr für die Kinder bleibt ?

Anhand dieser aus der Praxis gesammelten Fragen werden in den folgenden Artikeln die einzelnen Fragen beantwortet und die zugrunde liegenden Rechtsinstitute erläutert ( z.B. Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung etc.).

Sollten Sie ebenfalls noch Fragen zu dem Ehegattentestament haben, können Sie diese einreichen. Diese Fragen werden dann im Laufe der Serie berücksichtigt werden.
Nächste Folge: Einheitslösung oder Trennungslösung – wofür sich die Ehegatten entscheiden sollten