Testamentsvollstreckung – Der Weg zur optimalen Umsetzung Ihres Willens

Testamentsvollstreckung

– Der Weg zur optimalen Umsetzung Ihres letzten Willens –

Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung sorgt der Erblasser dafür, dass nach seinem Ableben ein Dritter den Nachlass nach seinen Vorgaben verteilt oder verwaltet.

Der Sinn einer Testamentsvollstreckung liegt darin, den reibungslosen und friedlichen Ablauf der Nachlassverteilung sicherzustellen. Je nach den familiären Verhältnissen gibt ist in der Regel mehr oder weniger Befürchtungen, dass es zu Streit über die Nachlassverteilung kommt. Manchmal sind die Erben auch einfach nicht geeignet (z.B. mangelnde Altersreife), den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Unternehmen vererbt werden. Testamentsvollstrecker wird dann eine fachlich versierte Person, die das Unternehmen weiterführt. Die Früchte des Unternehmens, also den Unternehmensgewinn, teilt dieser dann, z.B. jährlich, unter den Erben auf. So ist sichergestellt, dass das Unternehmen nicht durch Misswirtschaft in die Insolvenz geführt wird und die Erben über einen langen Zeitraum von den Gewinnen profitieren. Zudem gibt es in diesen Fällen keinen Streit über die Unternehmensführung.

Aber auch in anderen Konstellationen kann eine Testamentsvollstreckung Sinn machen. Wenn Sie ein Haustier besitzen, welches nach Ihrem Ableben einen würdevollen Lebensabend verbringen soll, können Sie einem Dritten einen Geldbetrag zuwenden, welcher unter anderem für das Haustier verwendet werden muss. Das beste Beispiel aus der Vergangenheit war Moshammers Hündin »Daisy«, die durch den ehemaligen Chauffeur versorgt wurde. Ein Testamentsvollstrecker kann in so einem Fall darüber wachen, dass die Anweisungen zur Tierpflege und -haltung wirklich befolgt werden. Wie immer im Leben gilt eben auch hier, dass nur eine funktionierende Kontrolle dem Missbrauch vorbeugt.

Sind Sie der Meinung, dass ein Testamentsvollstrecker für Ihre persönliche Nachlasssituation die beste Lösung wäre? Dann sollten Sie beachten, dass der Testamentsvollstrecker eine Person ist, der Sie vertrauen, die die rechtliche und wirtschaftliche Kompetenz, Verhandlungsgeschick und menschliche Eignung aufweist. Zudem sollte der Testamentsvollstrecker in einem Alter sein, das es ihm nach der normalen Lebenserwartung ermöglicht, das Amt abzuschließen. Haben Sie nach diesen Kriterien den Testamentsvollstrecker ausgewählt und mit genauen Anweisungen versehen, ist für den Fall des Ablebens alles optimal vorbereitet. Dies sollte jedoch niemanden daran hindern, mit einem langen Leben noch den einen oder anderen voreiligen Erben zu ärgern. Geben Sie sich Mühe!

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