Das Behindertentestament

Das „Behindertentestament“ – Dem Staat die Stirn bieten

Das sog. „Behindertentestament“ soll sicher stellen, dass im Falle des Ablebens der Eltern das behinderte Kind Vorteile durch die Einsetzung als Erbe erlangt, welche nicht von dem Staat abgeschöpft werden können. Ist das behinderte Kind von staatlicher Hilfe abhängig, so würde durch den Nachrang der Sozialhilfe der Staat zunächst auf das ererbte Vermögen des behinderten Kindes zugreifen. Wenn dieses aufgebraucht wäre, müsste das Kind wiederum ausschließlich von staatlicher Hilfe leben, was mit großen Einschränkungen in der Lebensqualität verbunden sein kann. Um diese, für das Kind unvorteilhafte Situation, nicht eintreten zu lassen, ermöglicht eine geschickte Testamentsgestaltung die Möglichkeit, dem behinderten Kind lebenslang Vorteile zukommen zu lassen, die über die staatliche Hilfe hinausgehen. So können Geld- oder Sachleistungen zufließen, auf welche der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann. Desweiteren gibt es die Möglichkeit, diesen Nachlassanteil nach dem Ableben des Kindes einem Dritten zukommen zu lassen, so dass die Substanz der Familie erhalten bleibt. Es lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, ob es moralisch richtig ist, den Staat zu belasten, obwohl eine Entlastung durch einen Teil des Nachlasses möglich wäre. Auf der anderen Seite hätte man bei der Konstellation mit einem „Behindertentestament“ die Sicherheit, dass der Sohn oder die Tochter lebenslang besser versorgt wäre, als das Sozialsystem dies leisten könnte. Die Praxis hat gezeigt, dass die Entscheidung fast ausschließlich zu Gunsten der Kinder und zu Ungunsten des Staates ausfällt.

Eine derartige Möglichkeit, den Zugriff des Staates zu beschränken, gibt es zudem auch für nichtbehinderte Kinder, die voraussichtlich ihr Leben lang von staatlicher Hilfe abhängig bleiben.

Haben Sie sich bereits zu diesem Thema Gedanken gemacht? Wenn nicht, sollten Sie bald damit beginnen. Denn keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung, in diesem Fall gegen eine zusätzliche Versorgung Ihres Kindes.

Hier dazu ein kleiner Reim, den sich bereits viele zu Herzen genommen haben:

Vererbte ich dem Staat, wäre dies keine Saat,

die aufgehen würde und blühen, so will ich mich bemühen,

mit Bedacht zu vererben und dem Staat,

den Spaß an meinem Geld zu verderben.

 

Getreu diesem Motto – bis zur nächsten Ausgabe