Hätten Sie das gewusst?
- Nur in 20 % der Erbfälle existiert ein Testament.
- Nur 3 % der Erbregelungen gelten als rechtlich und steuerlich richtig.
- 95 % der Testamente sind massiv fehlerhaft.
- Bei den meisten Testamenten werden steuerliche Aspekte nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.*
*(Quelle: IFU-Institut, Recht. Steuer. Wirtschaft, Bonn).
Aus der genannten Statistik ergibt sich, dass eine sichere, erbrechtliche Planung ohne Kenntnis der Besonderheiten, auch bei der Erbschaftsteuer nicht möglich ist.
Ebenso kann der Erbe, der Pflichtteilsberechtigte oder auch der Vermächtnisnehmer sich und anderen Beteiligten großen Schaden zufügen, wenn er falsch reagiert oder notwendige Handlungen unterlässt. Eine fachliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist unverzichtbar.
Die Erfahrung zeigt, dass in verschiedenen Variationen immer wieder ähnliche Problemkreise des Erbrechts zu behandeln sind.
Beispiel Erbengemeinschaft:
Bei der gesetzlichen Erbfolge können unvermutet minderjährige Kinder mit entscheidende Teilhaber werden. Das hat die Konsequenz, dass ein fremder vom Vormundschaftsgericht eingesetzter “Pfleger” über die Verwaltung eines Vermögens oder über die Geschicke eines Unternehmens mitentscheidet oder (meistens) die notwendigen Entscheidungen verhindert. Dies kann verheerende Folgen haben.
Eine Überraschung erfährt auch der überlebende Ehegatte eines kinderlosen Ehegatten. Es kann sich eine Erbengemeinschaft mit den Eltern des Verstorbenen ergeben. Dies ist nur durch ein Testament zu verhindern.
Beispiel Pflichtteilsrecht:
Im deutschen Erbrecht spielt das Pflichtteilsrecht eine große Rolle. Es ist nahezu nicht entziehbar.
Selbst derjenige, der durch großzügige Schenkungen in Dritte versucht, sein Vermögen vor dem Erbfall vor dem Pflichtteilsberechtigten in Sicherheit zu bringen, wird in der Regel scheitern. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber den sogenannnten Pflichtteilsergänzungsanspruch erdacht, welcher letztlich zu einem Rückgriff auf den Beschenkten führen kann.
Die Gefahren, dass das ein Leben lang erarbeitete Vermögen in falsche Hände gerät sind groß. Aber es gibt eben auch viele Möglichkeiten durch überlegte Gestaltung, die Weichen nach Wunsch zu stellen.
Das Berliner Testament, nachdem die Ehegatten sich gegenseitig beerben und das Kind oder die Kinder erst nach dem Längerlebenden alles erben sollen, wird von den Kindern oft nicht akzeptiert. Sie verlangen den Pflichtteil. Die Alternative, Regelung über eine Vorerbschaft und eine Nacherbschaft, bindet wiederum den Ehegatten einschneidend und verhindert auch nicht die Forderung nach dem Pflichtteil.
Vor kurzem stand das Pflichtteilsrecht erfolgreich auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Es stehen also keine fundamentalen Änderungen beim Erbrecht ins Haus.
Beispiel Erbenhaftung:
Auf der Seite der Erben steht häufig die Frage nach der Haftung an, wenn auch Schulden vorhanden sind. Hier zeigt ein kompetenter Anwalt sichere Wege auf. Dies gilt auch für die Sicherung des Nachlasses in Bezug auf Schulden des Erben.
Bei einer Gefahr der Überschuldung des Nachlasses denkt man natürlich zuerst an die Ausschlagung. Die Frist ist extrem kurz: Sechs Wochen ab Kenntnis/Eröffnung. Die voreilige Ausschlagung kann einen Fehler bedeuten.
Den wohl häufigsten und nachteiligsten Fehler begeht der, der ein Erbe in der Erwartung ausschlägt, dadurch seinen Pflichtteil zu erhalten. Letzteren verliert er nämlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, durch die Ausschlagung.