Stiftungsgründung

Stiftungsgründung – eine Wohltat für das Gemeinwesen –

Sie haben sicher schon einmal den Wunsch verspürt, sich bei einem bestimmten gesellschaftlichen Thema stärker als der Durchschnitt zu engagieren. Oftmals scheitert dies dann aber an der zur Verfügung stehenden Zeit oder an den finanziellen Mitteln, die man zu Lebzeiten zumeist für den Unterhalt benötigt.

Eine interessante und im Trend liegende Lösung stellt vor diesem Hintergrund die Gründung einer Stiftung dar, die nach dem Ableben die durch den Erblasser für förderwürdig erachteten Zwecke durch Leistungen der Stiftung unterstützt.

In der Regel wird die Förderung allein aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert, so dass eine kontinuierliche Förderung theoretisch zeitlich unbegrenzt erfolgen kann.

Die Vorteile einer Stiftung sind:

1.   Ein Gedächtnis an den Verstorbenen weit über dessen Ableben hinaus (etwa durch den Namen, also beispielsweise Max-Mustermann-Stiftung).

2.   Zweckförderung, die der Allgemeinheit zu Gute kommt (beispielsweise Förderung überdurchschnittlich begabter Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen, Förderung des Tierheims etc.)

3.   Steuerersparnis (bestimmte Stiftungen sind steuerlich privilegiert und ermöglichen beispielsweise auch Zustiftern Steuersparmöglichkeiten).

Sind Sie in Bezug auf eine Stiftungsgründung neugierig geworden?

Dann überlegen Sie, ob Sie bereits zu Lebzeiten oder nach dem Ableben ein Kapital von mindestens 50.000 Euro zur Verfügung stellen können. Ist dies der Fall, sollten Sie über die Förderung eines Stiftungszwecks nachdenken, der Ihnen am Herzen liegt.

Nach diesen Vorüberlegungen muss noch die Rechtsform der Stiftung gewählt werden.

Die durch mich begleiteten Stiftungsgründungen führten in der Mehrzahl zu rechtsfähigen, unter staatlicher Aufsicht stehenden Stiftungen. Ich spreche diese Empfehlung zumeist deshalb aus, da die Stiftung für die Ewigkeit konzipiert ist und niemand vorhersehen kann, wie die Stiftung in den nächsten Jahrhunderten durch den Vorstand geführt wird. Nur eine funktionierende Kontrolle durch die staatliche Stiftungsbehörde gewährleistet dann das Überleben einer Stiftung bei Unregelmäßigkeiten.

Es gibt noch einige weitere formale Voraussetzungen zur Stiftungserrichtung. Diese zu erfüllen, ist aber regelmäßig unproblematisch.

Wichtig ist allein, dass der Wille zur Stiftungsgründung und ein Stiftungszweck vorhanden sind. Alles weitere kann dann in die richtige rechtliche Form »gegossen« werden, damit die Stiftung entsteht, die der Stifter sich zu Lebzeiten erdacht hat.

 

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei dem Erdenken eines Stiftungszwecks.

Es gibt viel Gutes zu tun. Machen Sie mit!