Das Erbscheinsverfahren ist der Grundstein für die Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist. Hier wird geklärt, ob Anfechtungen wirksam sind, ob der Erblasser testierfähig war und ob alle Formvorschriften eingehalten wurden.
(Erläuterungen durch Dr. Frank Andresen, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel u. Hamburg)
Teil 1.
Das Erbscheinsverfahren ist gewissermaßen das Eingangstor zur Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist. Sind Sie enterbt worden und haben Sie Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, weil dieser unter einer Demenz, Alzheimer oder an anderen Einschränkungen litt, als das Testament erstellt wurde? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Wirksamkeit des Testaments durch das Nachlassgericht überprüfen zu lassen. Wenn Sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge ohne das Testament Erbe geworden wären oder aber durch ein früheres Testament als Erbe eingesetzt worden sind, welches jetzt durch das neue Testament aufgehoben wurde, sollten die Bedenken an der Testierfähigkeit dem Gericht dargelegt werden. Dieses ist dann verpflichtet, diesem Hinweis nachzugehen (Amtsermittlungsgrundsatz). Wichtig ist, dass möglichst von Anfang an alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte detailliert dargestellt werden. Letztlich geht es im Erbscheinsverfahren um Alles oder Nichts. Anwaltliche Beratung ist hier – im Gegensatz zu anderen Konstellationen – aus meiner Sicht unverzichtbar. Die Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsquoten mit der Qualität der Beratung und Vertretung steigen.
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