Pflichtteilsergänzungsanspruch

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zur Weitergabe eines Geschenks des Erblassers – OLG Hamm vom 08.06.2010 – Az. 10 U 10/10
Urteil des OLG Hamm vom 08.06.2010 / Aktenzeichen: 10 U 10/10

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zur Weitergabe eines Geschenks des Erblassers – OLG Hamm vom 08.06.2010 – Az. 10 U 10/10

18. März 2011

Gemäß § 2325 BGB kann ein Pflichtteilsberechtigter als Ergänzung seines Pflichtteilsanspruchs die Hinzurechnung des Wertes einer Schenkung verlangen, die der Erblasser innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Zeitpunkt des Erbfalls einem Dritten gemacht hat. Diese Regelung soll verhindern, dass der Erblasser zu Lebzeiten durch Schenkungen an Dritte Pflichtteilsansprüche verringert.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein unentgeltlich an einen Dritten weitergegebenes Geschenk bewirkt, dass der dann Beschenkte dem Pflichtteilsberechtigen gegenüber so haftet, wie der ursprünglich Beschenkte.

Urteil des OLG Hamm vom 08.06.2010
Aktenzeichen: 10 U 10/10