Türkisches Erbrecht

Keine Erhöhung der Erbquote bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut

Bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut findet der Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote des Ehegatten nach § 1371 Abs. 1 BGB nicht statt.

OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2011, 2 Wx 115/11

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