Keine Erhöhung der Erbquote bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut
Bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut findet der Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote des Ehegatten nach § 1371 Abs. 1 BGB nicht statt.
OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2011, 2 Wx 115/11