Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung – ein wichtiger Baustein der Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung führt im Gegensatz zum Testament eher ein stiefmütterliches Dasein. Eine Bestimmung der Erbfolge durch Testament ist heutzutage selbstverständlich und wird in großen Teilen der Bevölkerung wahrgenommen. Der Sinn des Testamentes ist eine Regelung für den Todesfall.

Genauso wichtig ist jedoch eine Regelung für den Fall, dass zu Lebzeiten eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt, die eine Wiedergabe von z.B. Behandlungswünschen nicht mehr zulässt. Wer hat keine Angst davor, durch einen Verkehrsunfall, Schlaganfall oder ähnliches an das Bett gefesselt zu sein, ohne sich mitteilen und Anweisungen für die weitere Behandlung geben zu können?

Hier setzt die Patientenverfügung an. In der Patientenverfügung legt der Einzelne schriftlich fest, wie die Behandlungswünsche z.B. im Fall der Bewusstlosigkeit oder eines längeren Komas sind. Inhaltlich kann dies der Wunsch sein, auf lebenserhaltende Maßnahmen ab einem bestimmten Zeitpunkt zu verzichten, Bluttransfusionen abzulehnen oder aber eine medizinische Vollbehandlung zu erhalten.

Grenze des berücksichtigungsfähigen Inhalts einer Patientenverfügung stellt der Wunsch zur aktiven Lebensverkürzung dar. Aus strafrechtlichen Gründen ( Tötung auf Verlangen ist gem. § 216 StGB strafbar) wird einer derartigen Anweisung kein medizinisches Personal folge leisten.

Der Inhalt einer Patientenverfügung hängt immer allein von der persönlichen Lebenssituation ab. Liegt bereits eine Diagnose vor, die unweigerlich in einen Zustand münden würde, der die freie Selbstbestimmung ausschließt, kann man sich detailliert mit den zukünftigen Behandlungswünschen auseinandersetzen und eine maßgeschneiderte Patientenverfügung erstellen.

Unbedingt notwendig ist erfahrungsgemäß eine rechtlich einwandfrei erstellte Patientenverfügung, da die Ärzte im Zweifel lebenserhaltende Maßnahmen vornehmen.

Die Vorsorgevollmacht und die  Betreuungsverfügung können eine Patientenverfügung sinnvoll ergänzen. Mehr dazu in der nächsten Ausgabe.