17. April. 2012
1. Wird einem Rechtspfleger durch einen Richter die Erbscheinserteilung übertragen, so muss das Beschwerdegericht auf das Rechtsmittel gegen den weisungsgemäß erteilten Vorbescheid die Erbfolge auch dann umfassend prüfen, wenn wenn es zu einer von dem Amtsrichter abweichenden Beurteilung gelangt.
2. Zur Auslegung eines Testamentes, in dem der Erblasser in der irrigen Annahme des Eintritts einer Nachlassspaltung eine Universalsukzession nur für sein in Österreich belegenes Vermögen angeordnet hat.
OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2011, 15 Wx 332/10