Willkommen auf den Webseiten der Erbrechtskanzlei Andresen

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite. Die Webseite wird ständig erweitert und dürfte in vielfacher Hinsicht informativ und unterhaltsam sein. Die Kanzlei ist mit dem deutschen sowie dem internationalen Erbrecht befasst. Auf internationaler Ebene stehen zur Bewältigung internationaler Erbfälle mehr als 70 Kooperationskanzleien zur Verfügung, die eine schnelle und erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen ermöglichen.

Zur Person:

Herr Rechtsanwalt Frank Andresen ist Spezialist auf dem Gebiet des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts und weist umfangreiche Erfahrung auf. Spezialisierung ist seiner Ansicht nach der einzige Weg, um auf dem komplexen Gebiet des Erb- und Erbschaftsteuerrechts eine umfassende und kompetente Beratung zu bieten. Regelmäßig veröffentlicht Rechtsanwalt Andresen Artikel aus den verschiedenen Gebieten des Erb- und Erbschaftsteuerrechts. Zusätzlich hält er für verschiedene Organisationen Vorträge, die unterschiedliche erbrechtliche Aspekte behandeln. Selbstverständlich ist Herr Andresen

Fachanwalt für Erbrecht.

Die Erlaubnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht tragen zu dürfen erhalten in der Regel Anwälte, die sich 120 Stunden auf allen Gebieten des Erbrechts fortgebildet haben und ihr Wissen durch das Bestehen dreier fünfstündiger Klausuren nachgwiesen haben. Zudem muss eine umfangreiche Praxiserfahrung in außergerichtlichen und gerichtlichen Fallbearbeitungen nachgewiesen sein.

Zudem ist Herr Andresen ausgebildeter Mediator und systemischer Coach.


Aufgrund der Spezialisierung und der damit verbundenen Fachkenntnisse erhält Herr Andresen immer wieder Einladungen zu Expertenfragestunden, in denen die Fragen der Anrufer beantwortet werden, so zum Beispiel durch den NDR Hamburg ( NDR Info) oder die Kieler Nachrichten.

Die Vertretung der Mandantschaft erfolgt bundesweit unter Nutzung der modernsten Kommunikationsmittel. Fortbildung ist selbstverständlich.

Die Kanzleibürogemeinschaften werden mit Kollegen geführt, welche ebenfalls auf ihren Rechtsgebieten eine hohe Spezialisierung vorweisen. Dadurch wird ein weites Spektrum des Rechtsberatungsbedarfes abgedeckt.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat:
Kiel: 0431 - 98 28 620, Hamburg: 040 - 328 097 835.

Die voraussichtliche Höhe der Gebühren für eine Vertretung oder Testamentsgestaltung wird immer im Gespräch zwischen Anwalt und Mandanten erörtert. So lassen sich Überraschungen hinsichtlich der Höhe der anfallenden Kosten vermeiden und ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis kann beginnen.

Aktuelles

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12. Oktober. 2012

Pressemitteilung des BFH vom 10.10.2012

Bundesfinanzhof legt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vor

Beschluss vom 27.09.12   II R 9/11


14. September. 2012

Leitsatz:

Die Formulierung „Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen” stellt in der Regel die Angabe des Motivs für die Errichtung des Testaments, nicht aber eine Bedingung betreffend die Erbeinsetzung, dar.


17. April. 2012

Ein auf das Inland beschränkter Erbschein kann nur dann erteilt werden, wenn im Antrag zum Ausdruck kommt, dass Auslandsvermögen vorhanden ist.

 


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Frank Andresen  KIEL: Stiftstraße 13 - Tel. 0431 - 98 28 620   HAMBURG: Mönckebergstr. 27  - Tel. 040 - 328 097 835